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Verhütung (Pille) bis zum 22. Geburtstag Kassenleistung

Seit 29.3.2019 wird die Pille oder andere verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis "zum vollendeten 22. Lebensjahr" von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Diese Formulierung bedeutet, dass es bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag möglich ist, die Pille auf Kassen-Rezept zu verschreiben.

Das gilt genauso für die "Kupfer-Spirale" und theoretisch (wenn medizinisch erforderlich!) auch für die Hormonspirale

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