Ohne Ultraschall ist eine Betreuung von Schwangeren heute nicht mehr vorstellbar. Wie oben beschrieben, zeigen wir Ihnen schon nach einer Schwangerschaftsdauer von einigen Tagen Ihr Kind mit sichtbaren Herzschlägen.
Im weiteren Verlauf werden nach den Mutterschaftsrichtlinien drei Untersuchungen durchgeführt: in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Dabei soll überprüft werden, ob Ihr Kind gesund ist, ob Fehlbildungen vorliegen und ob das Wachstum / die Durchblutung in Ordnung ist. Diese Untersuchungen werden im Mutterpass eingetragen.
Was ist das Basis-Screening?
In der ca. 20. SSW schreibt uns die Krankenkasse vor, dass Sie wählen dürfen zwischen einem Basis-Screening, wobei nur das Größenwachstum kontrolliert wird, und einem "erweiterten Screening" wobei auch die Organe des Kindes untersucht werden. Das Basis-Screening führen wir nicht durch. Weitere Untersuchungen werden durchgeführt, wenn dies medizinisch erforderlich ist.
siehe auch: Frühe Organdiagnostik, Fehlbildungs-Ultraschall
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