Sorgen wg. Hormonersatztherapie
07.02.2023Hormonersatztherapie immer noch in Diskussion wegen Krebsrisiko
...Weiterlesen »Seit einigen Jahren achten die Krankenkassen darauf, dass nur noch die medizinisch “unbedingt erforderlichen“ Leistungen durchgeführt werden. Insbesondere im Bereich der Vorsorge darf als Kassenleistung nur durchgeführt werden, was in den Richtlinien festgelegt ist.
In der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sind Ultraschall-Untersuchungen nicht vorgesehen. Selbst wenn Sie krank sind, werden keinerlei Einzelleistungen mehr bezahlt! Pro Patientin und Quartal gibt es eine Pauschale von ca.15 Euro (kein Schreibfehler!!!!!) mit der sämtliche Leistungen wie Gespräche, Untersuchungen, Ultraschall, Blutentnahmen, Fadenentfernung, Wundkontrolle, Beratung usw. abgedeckt sind. Eine sinnvolle Medizin ist so nicht mehr möglich!
Aus diesen Gründen bieten Frauenärzte sog. IGEL-Leistungen an.
Was sind IGel-Leistungen?
IGeL-Leistungen ist eine Abkürzung für "individuelle Gesundheits Leistungen". Diese Leistungen sind zwar medizinisch sinnvoll, werden aber von den Kassen nicht übernommen, weil sie ncht "unbedingt erforderlich" sind.
Folgende individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) halten wir für sinnvoll und bieten wir in unserer Praxis an:
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Hormonersatztherapie immer noch in Diskussion wegen Krebsrisiko
...Weiterlesen »DEGUM Stufe II für Gynäkologie und Pränataldiagnostik auf Dauer erteilt
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